Kultur fördern – Fördern vereinfachen – Ehrenamt stärken durch den Erlass einer neuen allgemeinen Kulturförderrichtlinie

Die öffentliche Finanzierung von Kultur in Rheinland-Pfalz ist eine zentrale und wichtige Aufgabe.
Ebenso wichtig wie die Finanzierung selbst ist die Frage nach dem bürokratischen Aufwand bei der öffentlichen Kulturförderung. Viele kulturelle Akteure bemängeln diesen enormen bürokratischen Aufwand. Stichworte sind: Mittelabruf, Verwendungsnachweis, eine Vielzahl von Auflagen, Nachweisen und Rückforderungstatbeständen. Deshalb ist eine Entbürokratisierung in der Kulturförderung, die ja Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler, egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig, ermuntern und unterstützen will, angezeigt. Die Forderung nach mehr Entbürokratisierung war auch schon länger Forderung des „Runden Tisches Kultur“.
Mit der neuen allgemeinen Kulturförderrichtlinie wird nun der Forderung nach Entbürokratisierung entsprochen.
Der Landtag begrüßt daher, dass die Landesregierung mit folgenden Festlegungen die Kulturförderung entbürokratisieren und die Zuwendungsverfahren vereinfachen will:
– Festbetragsfinanzierung bis 50 000 Euro Zuwendungshöhe,
– vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25 000 Euro, im Einzelfall bis 50 000 Euro Zuwendungshöhe,
– vorzeitiger Maßnahmenbeginn bis 50 000 Euro Zuwendungshöhe,
– Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25 000 Euro Zuwendungshöhe,
– Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des Eigenanteils.
Der Landtag begrüßt weiter, dass der Erlass der Allgemeinen Förderrichtlinie keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt hat.