Künstliche Intelligenz zur Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 13. August 2019 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

„Künstliche Intelligenz zur Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie“.

Begründung:

Das nordrhein-westfälische Justizministerium und die Zentralstelle Cybercrime NRW haben zusammen mit Microsoft Deutschland, der Universität des Saarlandes sowie weiteren Beteiligten ein Forschungsvorhaben gestartet, in dem mithilfe von Künstlicher Intelligenz gegen sogenannte Kinderpornografie vorgegangen werden soll. Bei der Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie wird von der Polizei umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt, sodass die Sichtung durch Ermittlerinnen und Ermittler äußerst zeitintensiv ist. Eine einzelne Person braucht durchschnittlich neun Monate für die Sichtung eines einzigen Terabytes. Im Missbrauchsfall auf dem Campingplatz in Lügde beschlagnahmte die Polizei 14 Terabyte Beweismittel. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz soll die Ermittlungsarbeit beschleunigt werden, indem Datenberge auf möglicherweise illegales Material analysiert werden, sodass den Strafverfolgungsbehörden nur noch die Bilder gezeigt werden, auf denen das Programm eindeutig Missbrauchsdarstellungen erkannt hat. Die strafrechtliche Bewertung wird weiterhin vom Menschen vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung gebeten, insbesondere auch hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für den Einsatz einer solchen Software bei der Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie.