Kostenerstattung an die Kommunen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Derzeit leben rund 2.900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. Zuständig für diese jungen Menschen sind die Jugendämter, die Kosten für deren Betreuung übernimmt das Land. Die Kreise und kreisfreien Städte geben dafür ihre Rechnungen zur Prüfung ans Land und bekommen diese dann erstattet.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung zum aktuellen Stand der Kostenerstattung gebeten.

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