Kommunales Investitionsprogramm 3.0

Der Bund errichtete im Jahr 2015 ein Sondervermögen, den Kommunalinvestitionsförderungsfonds, in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen. Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet ·unterstützt der Bund damit die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Rheinland-Pfalz kann bis zu 253 Mio. Euro aus diesem Sondervermögen abrufen.
Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aus dem Jahr 2017 hat der Bund erneut zugesagt, bundesweit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die schulische Infrastruktur für finanzschwache Kommunen einzustellen und hat mit der Änderung des Artikels 104 c des Grundgesetzes diese Mittel nun bereitgestellt. Rheinland-Pfalz erhält davon ca. 250 Mio. Euro.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden bisher Förderanträge für das KI 3.0 (Kapitel 1,2) von den rheinland-pfälzischen Kommunen gestellt?
2. In welcher Höhe wurden diese Förderanträge genehmigt?
3. Wie viele Mittel wurden bisher insgesamt aus dem KI 3.0 (Kapitel 1,2) abgerufen?
4. Sollte es große Unterschiede zwischen beantragten und abgerufenen Mitteln geben, was sind die Gründe (hoher bürokratischer Aufwand, zu hoher Eigenanteil etc.) dafür?
5. Stellt nach Ansicht der Landesregierung der Eigenanteil von 10 Prozent der Kommunen bei der Beantragung einer Förderung aus dem KI 3.0 ein Hindernis für besonders finanzschwache Kommunen dar bzw. wurden beantragte Mittel aus dem KI 3.0 nicht abgerufen, weil der Eigenanteil von 10 Prozent nicht erbracht werden konnte?
6. Was unternimmt die Landesregierung, um die Umsetzung bzw. erfolgreiche Abwicklung der Förderprojekte aus dem KI 3.0 auf kommunaler Ebene zu begleiten?