Kommunale Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz II

Wie aus den Pressemitteilungen des Umweltministeriums zu entnehmen ist, werden Förderbescheide für die energetische Aufwertung und Optimierung der Reinigungsleistung auch für kleinere Kläranlagen im ländlichen Raum ausgestellt. Vor dem Hintergrund der Novellierung der Klärschlammverordnung werden des Weiteren einige Änderungen für viele Kläranlagenbetreiber zu erwarten sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in den verschiedenen Verwertungsverfahren, und mit welchen Programmen und Haushaltsmitteln werden sie jeweils gefördert (bitte um detaillierte Auflistung)?
2. Welche Ziele verfolgt die „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR)“ auf Landesebene, und wie genau plant sie, diese Ziele zu erfüllen?
3. Wie viele Kläranlagenbetreiber haben sich nach Kenntnisstand der Landesregierung bereits entschlossen, der KKR AöR beizutreten?
4. Welche zu erwartenden Mengen an Klärschlamm werden zukünftig durch die Klärschlammverwertung KKR AöR nach Kenntnissen der Landesregierung verwertet, und wie gestaltet sich diese Verwertung?