Hochmoselbrücke – aktueller Sachstand

Nach Medienberichten soll das Bundesprojekt Hochmoselbrücke im Zuge der B 50 neu in 2019 für den Verkehr freigegeben werden.
In 2015 wurden im Zuge der baubegleitenden Untersu chungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen bei der Pfeilergründung auf der
Eifelseite im so genannten „Rutschhang“ als notwendig erachtet. Dem vorausgegangen waren verschiedene Fachgespräche des LBM
mit Professor Dr. Dr. Rafig Azzam, Experte für Ingenieur- und Hydro geologie und Inhaber des Lehrstuhls für dieses Fachgebiet an
der RWTH Aachen, der öffent lich Kritik an der seiner Ansicht nach mangelnden Beachtung des Rutschhanges erhoben hatte. Nach
Medienberichten waren auch Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Plä nen erforderlich, was den Windschutz auf der
Brücke betrifft.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche baulichen Maßnahmen wurden im Einzelnen in den Hang eingebaut, um eine Gefährdung der Umgebung und des
Bauwerks durch Rutschbewegungen auszuschlie ßen?
2. Welche Geschwindigkeit ist bei den Rutschungen auf Grundlage der vorliegenden Be rechnungen zu erwarten?
3. Von wem wurden die Berechnungen erstellt?
4. Welche Kosten sind durch die zusätzlichen Hangsicherungsmaßnahmen und die bauli chen Maßnahmen entstanden?
5. Welche Bauzeitverzögerung ist durch die zusätzlichen Hangsicherungsmaßnahmen und die baulichen Maßnahmen entstanden?
6. Warum musste der Windschutz verstärkt werden?
7. In welcher Höhe sind durch die Umsetzung dieser Verstärkungsmaßnahmen weitere Kosten entstanden?