Förderung der Feuerwehren vor Ort

Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentiert die Landesregierung Rheinland-Pfalz, dass sie den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der Inneren Sicherheit betrachtet Nur mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können.
Vor diesem Hintergrund· frage ich die Landesregierung;
1. Welche Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz wurden im Kreis Bernkastel-Wittlich, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Vulkaneifel-Kreis, im Kreis Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt?
2. Wann konkret wurden die jeweiligen Landeszuschüsse bewilligt und wann werden sie ausgezahlt?
3. Sind noch weitere Anträge für Maßnahmen im Kreis Bernkastel-Wittlich, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Vulkaneifel-Kreis, im Kreis Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier gestellt, deren Bewilligung noch aussteht?
4. Wurden im nachgefragten Zeitraum in den zuvor genannten kommunalen Gebietskörperschaften Maßnahmen zum Katastrophenschutz, z. B. für das THW, gefördert und falls ja, welche?
5. Gibt es im Sinne der Frage 4 noch weitere beantragte Maßnahmen, deren Bewilligung noch aussteht?