Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes 2017

Wie vom Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 vorgesehen, muss die Bundesregierung alle zehn Jahre eine Evaluation vornehmen. Hierzu hat das Umweltbundesamt kürzlich mit dem Fluglärmbericht eine Evaluation vorgelegt. Er bietet die Grundlage, die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm umfassend zu prüfen. Die Landesregierung hat im Bundesrat hierzu bereits eine Gesetzesinitiative eingebracht.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten, ihre Bewertung des Berichts darzustellen sowie die aus ihrer Sicht nötigen gesetzlichen Nachbesserungen zu erörtern.

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