Erosionsschutzmaßnahmen und die Verwertung des Baggerguts aus Regenrückhaltebecken

Gewässer dritter Ordnung – somit auch Kanalsysteme und Regenrückhaltebecken – liegen im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Im Zuge von Starkregenereignissen kommt dem regelmäßigen Ausräumen von Regenrückhaltebecken eine besondere Bedeutung zu. In diesen Becken sammeln sich neben nährstoffreichen Bodenpartikeln aus den umliegenden Landwirtschaftsflächen auch Fremd- und Schadstoffe an. Die erosionsbedingte Abschwemmung von wertvollen Böden ist für viele landwirtschaftliche Betriebe, aber auch für die Kommunen eine Herausforderung. Beispielsweise wird in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz intensiv über den weiteren Umgang mit dem Baggergut aus Regenrückhaltebecken diskutiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung hat die erosionsbedingte Verlagerung von Oberböden auf die Nähr stoffbilanz der abgeschwemmten Fläche bzw. auf die Nährstoffbilanz und Ökologie der Regenrückhaltebecken?

2. Bestehen Möglichkeiten zur Erosionsvermeidung im Weinberg bzw. Ackerland, wenn ja, welche, und wie werden diese von der Landesregierung unterstützt?

3. Welche Möglichkeiten bestehen für eine nachhaltige Verwertung des Baggerguts aus Regenrückhaltebecken?

4. Welche gesetzlichen Regelungen sind für die Verwertung des Baggerguts aus Regenrück haltebecken zu beachten?

5. Wie sind die bisherigen Gespräche zu dieser Thematik zwischen Ministerium und kommu nalen Vertreterinnen und Vertretern verlaufen?

6. Welches weitere Verfahren ist geplant (bitte die beteiligten Akteure benennen)?

7. Was kann die Landesregierung tun, um die Kommunen bei der Verwertung des Baggerguts und die Landwirtschaft bei der
Erosionsvermeidung zu unterstützen?