Ergebnisse der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung der rheinland-pfälzischen Finanzämter

Immer mehr prominente Fälle von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zeigen auf, dass dem deutschen Fiskus durch unrechtmäßige Steuergestaltung, insbesondere im Rahmen der grenzüberschreitenden Einkommens- und Konsumbesteuerung, Milliardeneinnahmen verloren gehen. Wichtig für das Steuerergebnis in Rheinland-Pfalz sind aus diesem Grund auch die Erfolge der Betriebsprüfung sowie der Steuerfahndung.
Auch über Selbstanzeigen (gemäß § 371 Abgabenordnung [AO]) von Steuerbetrügern kann das Land Mehreinnahmen verbuchen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt?
2. Wie viele Steuerfahnderinnen und -fahnder sowie Betriebsprüferinnen und -prüfer werden bzw. wurden im Land in den Jahren 2016 und 2017 beschäftigt?
3. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es in den Jahren 2016 und 2017 bei den rheinland-pfälzischen Steuerbehörden gegeben?
4. Gab es in den Jahren 2016 und 2017 und im ersten Halbjahr 2018 Ankäufe von sogenannten „Steuer-CDs“ bzw. hatte sich das Land Rheinland-Pfalz am Kauf von Steuerdaten in dieser Zeit beteiligt?