Bewirtschaftungspraxis in rheinland-pfälzischen Schutzgebieten

Rheinland-Pfalz besitzt 520 wertvolle Naturschutzgebiete (Stand: 2015) mit einer Gesamtfläche von 26 140 ha. Diese Flächen werden zum Teil auch land- und forstwirtschaftlich genutzt. Nach der Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) im Jahr 2015 können beispielsweise Vertragsnaturschutzprogramme zur Vermeidung von Belastungen in den sensiblen und ökologisch wertvollen Gebieten durchgeführt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die gesetzlichen Regelungen (Bundesnaturschutzgesetz) zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Naturschutzgebieten?

2. Wie groß sind die genutzten landwirtschaftlichen Flächen in den jeweiligen Naturschutzgebieten in Rheinland-Pfalz?

3. Mit welcher Bewirtschaftungsweise (konventionell/ökologisch) werden die land wirtschaftlichen Flächen in den jeweiligen Naturschutzgebieten bewirtschaftet?

4. Welche behördlichen Kontrollen finden bezüglich der Ausbringung von Pflanzenschutz mitteln in den Naturschutzgebieten in Rheinland-Pfalz statt?

5. Welche Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen gesetzeswidrig Pflanzenschutz mittel in Naturschutzgebieten eingesetzt wurden (bitte Ergebnis tabellarisch aufführen mit Angabe der Menge)?

6. Welche Vertragsnaturschutzprogramme wurden zur Aufwertung von Schutzgebieten im Rahmen der Eingriffsregelung bislang umgesetzt (bitte Ergebnis tabellarisch aufführen)?

7. Wie bewertet die Landesregierung die langjährige Forderung von Natur- und Umweltschutzverbänden, die Bewirtschaftungsweise der Landwirtschaftsflächen in den vorrangig für den Naturschutz bereitgestellten Flächen (nationale/internationale) nach der EU-Öko-Verordnung umzustellen?