Aufschub des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLTDie Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 8. November 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

„Aufschub des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“.

Begründung:

Die regierungstragenden Fraktionen im Bund haben sich jüngst auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der vorsieht, die Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern. Die Landesregierung wird gebeten, über ihre Bewertung der Gesetzesänderung zu berichten sowie darzulegen, welche Handlungsschlüsse und Maßnahmen sie für die nächsten zwei Jahre daraus zieht.