Angabe der Energieeffizienzklasse von Haushaltsgeräten

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 27. März 2018 be-antragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächs-ten Sitzung zu setzen:

Angabe der Energieeffizienzklasse von Haushaltsgeräten

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte in einem Rechtsstreit zwischen der Ver-braucherzentrale Rheinland-Pfalz und zwei Online-Händlern geurteilt, dass die Ener-gieeffizienzklasse von Haushaltsgeräten online so anzugeben sei, dass Verbrauche-rinnen und Verbraucher einen korrekten Eindruck von der Energieeffizienzklasse er-halten. Prinzipiell ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer einfach, genau zu erkennen, welches Gerät welchen Standard erfüllt.
Die Landesregierung wird daher darum gebeten zu berichten, auf was Verbrauche-rinnen und Verbraucher beim Kauf von Elektrogeräten achten müssen, um Geräte mit hohem Energieeffizienzstandard zu erkennen und welche Beratungsmöglichkei-ten Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz in dieser Sache zur Ver-fügung stehen.