Änderung der Steuerbefreiungsregelungen für Weiterbildungseinrichtungen

Aufgrund des aktuell auf Bundesebene diskutierten Gesetzesentwurfs des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wenden sich derzeit zahlreiche Weiterbildungsverbände aus Sorge vor erheblichen umsatzsteuerlichen Belastungen an uns. Die bisherige Schutzvorschrift des § 4 Nr. 22 a UStG soll gestrichen werden, damit fiele nur noch die im engsten Sinne beruflich verwertbare Weiterbildung unter die Steuerbefreiungsregelungen.

Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund gebeten zu berichten:

– wie sie vor diesem gesetzlichen Hintergrund die Möglichkeiten gerechter Zugangschancen zum lebensbegleitenden Lernen unabhängig von sozialer oder regionaler Herkunft bewertet,
– inwiefern die gesamtgesellschaftlich wertvolle Aufgabe der Weiterbildungseinrichtungen mit Angeboten im Themenkomplex der politischen Bildung hiervon betroffen wäre,
– welche Initiativen ergriffen wurden, die zur Klärung der mit dem Gesetzentwurf aufgeworfenen Fragen beitragen.