4 Jahre Mindestlohn

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 20. Februar 2019 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

„4 Jahre Mindestlohn“.

Begründung:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Der DGB hat nun eine Analyse veröffentlicht, wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und das Lohnniveau ausgewirkt hat.

Die Landesregierung wird um Bericht und Einschätzung über die Auswirkungen des Mindestlohns gebeten und darüber, wie sich der Mindestlohn weiterentwickeln muss.