100 Jahre Frauenwahlrecht

Die Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 16. November 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

„100 Jahre Frauenwahlrecht“.

Begründung:

Am 12. November 1918 wurde in Deutschland das passive und aktive Wahlrecht für Frauen eingeführt. Das Jubiläum des Frauenwahlrechts wird vielerorts zum Anlass genommen, frauenspezifische und frauenpolitische Themen erneut stärker in den Blick zu nehmen. Besonders in Form von Veranstaltungen wird Bilanz gezogen, vor welchen Herausforderungen Frauen heute noch stehen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung.