Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete
Am 2. Februar 2016 wurde eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1 a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz zwischen dem Gesundheitsministerium und den gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet, der die Landkreise und kreisfreien Städte beitreten können. Mit…