§ 13 b BauGB – Beschleunigte Verfahren gefährden Nachhaltigkeitsziele

Die aktuellen Zahlen zum Flächenverbrauch in Deutschland sind alarmierend: Im 4-Jahresmittelwert von 2014 bis 2017 wurden 58 ha pro Tag – beinahe 81 Fussballfelder – für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. Diese Flächen werden für die Landwirtschaft und Umwelt dauerhaft entwertet. Dabei hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch auf maximal 30 ha pro Tag bis 2020 zu beschränken. Das heißt, dass jedes Bundesland weniger als 1,5 ha pro Tag bebauen darf. Eines der wenigen Länder, welche dieses Ziel bereits aufgrund einer nachhaltigen Landesplanung und aufgrund zahlreicher Instrumente wie z. B. „Raum + Monitor“ oder „Raum + Aktiv“ erreicht haben, ist Rheinland-Pfalz. Allerdings existiert seit dem Jahr 2017 der fragliche § 13 b im Baugesetzbuch mit dem Ziel, Wohnbauverfahren in Aussengebieten zu vereinfachen, natur- und umweltschutzfachliche Prüfungen zu umgehen sowie die Öffentlichkeit lediglich zu informieren statt zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme der Siedlungs- und Verkehrsflä chen ist in den letzten vier Jahren in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten zu beobachten gewesen?

2. Welche Bauleitpläne wurden in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des § 13 b BauGB be reits beschlossen bzw. sind in der Bearbeitung (bitte nach Ortsgemeinde, Beschluss datum, Flächengröße und geplante Wohnungsanzahl sortieren)?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Bilanz des § 13 b BauGB hinsichtlich des im Vor feld erwarteten Anstiegs der genehmigten Wohngebiete bzw. der Anzahl an geplanten Wohnungen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des § 13 b BauGB hinsichtlich der im Landesentwicklungsplan IV verankerten Ziele 31 „Vorrang der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung“ und 32 „Obergrenzen für ihre weitere Wohnbauflächenentwicklung“?

5. Welche Auswirkungen auf die Umwelt- und Naturschutzfachliche Planung (nach BNatSchG) bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit hat der § 13 b BauGB?

6. Welche Möglichkeiten bzw. Instrumente zur nachhaltigen Bauleitplanung nach den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans IV stehen den Städten und Kommunen zur Verfügung, bzw. welche Städten und Kommunen setzen diese bereits ein?