Weiterentwicklung des Gewaltschutzgesetzes
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeWir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeAntrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeAntrag nach § 76 Abs. 2 GOLT SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP
Mehr zur InitiativeAntrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeIn der Stellungnahme der Bundesregierung vom 14. September 2022 auf den Bericht des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird die therapeutische Behandlung von psychisch kranken Gefangenen in Deutschland thematisiert. Der Stellungnahme zufolge werde in Rheinland-Pfalz die Versorgung von psychisch schwer erkrankten Gefangenen grundlegend überdacht.
Mehr zur InitiativeNach wie vor bilden rechtsmotivierte Delikte einen quantitativen Schwerpunkt der politisch motivierten Kriminalität in Rheinland-Pfalz. Die rechte Szene zeichnet sich vor allem durch das offensive Auftreten ihrer Akteur:innen mit ihren rassistischen und menschenverachtenden Ideologien aus.
Mehr zur InitiativeZum Stichtag 30. September 2021 konnten bundesweit über 788 Haftbefehle gegen 596 Personen, die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden, nicht vollstreckt werden. Dies geht aus einer Drucksache des Bundestages hervor. Den nicht vollstreckten Haftbefehlen liegen rechtsextreme Straftaten sowie auch Gewaltdelikte zugrunde. Insbesondere vor dem Hintergrund der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke durch einen Rechtsextremisten und neueren Informationen über bundesweite rechtsterroristische Netzwerke, geben die Zahlen Anlass zur Besorgnis.
Mehr zur InitiativeAusweislich des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2021 liegt das rechtsextremistische Personenpotenzial in Rheinland-Pfalz bei 740 Personen. Gegenüber dem Jahr 2017 gab es somit einen Anstieg um 90 Personen, die dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet werden. Dem gewaltorientierten Spektrum in Rheinland-Pfalz werden wie in den Jahren zuvor 150 Personen zugerechnet.
Mehr zur InitiativeMedienberichten zufolge hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere auch Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor.
Mehr zur InitiativeIm Juni 2022 fanden im Rahmen des überwiegend nicht öffentlichen Konsultationsprozesses „Cannabis – aber sicher!“ Anhörungen für die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene im Bundestag statt. Unter anderem wurden Sachverständige zu den Themen Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz angehört. Medienberichten zufolge soll ein entsprechender Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorliegen. Der Gesetzentwurf wird auch die Entkriminalisierung von Cannabis zum Gegenstand haben. Derzeit besteht ein vollumfängliches Verbot, Cannabis zu besitzen, anzubauen, zu handeln oder in den Verkehr zu bringen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 BtMG kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn der Täter Cannabis zum Beispiel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt und die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
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