Bilanz der ersten Mobilfunkmesswoche in Rheinland-Pfalz
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeWir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeAntrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeSeit Mitte Januar gehen bundesweit Millionen Menschen auf die Straße, um für Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu demonstrieren. Auch in zahlreichen Städten und Dörfern in ganz Rheinland-Pfalz finden nach wie vor Demonstrationen statt. Die rheinland-pfälzische Zivilgesellschaft sendet mit den Demonstrationen ein klares Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus und für Freiheit, Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz.
Mehr zur InitiativeWahlen sind in jeder Demokratie von zentraler Bedeutung. Durch sie wird die Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse eingebunden und das politische System legitimiert. Ändern sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wird regelmäßig über das Wahlrecht diskutiert. Zuletzt haben zahlreiche Bundesländer eine Absenkung des aktiven Mindestwahlalters für Kommunal- und auch für Landtagswahlen auf 16 Jahre vorgenommen. Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls zum Ziel gesetzt, das aktive Mindestwahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahren abzusenken und zu prüfen, inwieweit EU-Bürger:innen eine Teilnahme an Landtagswahlen und Angehörigen von Drittstaaten mit verfestigtem legalen Aufenthalt eine Teilnahme an Kommunalwahlen ermöglicht werden kann. Zuletzt scheiterte im Jahr 2023 ein von der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition eingebrachter Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen durch Änderung der Landesverfassung am Widerstand der Oppositionsfraktionen der CDU, FREIE WÄHLER und der AfD. Für die Änderung der Landesverfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Für die gleichzeitig zur Kommunalwahl stattfindende Europawahl hingegen hat der Bundestag das Mindestwahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Damit dürfen erstmals bei einer bundesweiten sowie bei einer rheinland-pfälzischen Wahl 16- und 17-Jährige teilnehmen. Wir steuern darauf zu, dass 16- und 17-Jährige Menschen in Rheinland-Pfalz bei den Wahlen am 9. Juni 2024 das Europaparlament wählen dürfen, nicht aber die Kreistage, Verbandsgemeinderäte, Ortsgemeinderäte, Stadträte, Ortsbeiräte oder Bürgermeister:innen.
Mehr zur InitiativeAntrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT
Mehr zur InitiativeDie Erfolge der Steuerfahndung stellen einen unverzichtbaren Bestandteil im Kampf gegen die in § 370 der Abgabenordnung (AO) unter Strafe gestellte Steuerhinterziehung dar. Im Jahr 2021 ergingen deutschlandweit 7 003 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Den verhängten Freiheits- und Geldstrafen in einem Gesamtumfang von 1 580 Jahren lagen 1,2 Mrd. Euro hinterzogene Steuern zugrunde. Auch in Rheinland-Pfalz hinterziehen Menschen Steuern und entziehen sich so ihrer Pflicht, zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen. Neben der Steuerfahndung leistet auch die Betriebsprüfung einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und zur gleichmäßigen Besteuerung aller Wirtschaftsakteure.
Mehr zur InitiativeFaktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie aktuell in Rheinland-Pfalz die günstigere Option. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu. Hamburg gewährt als erstes Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten ab August des Jahres 2018 faktisch die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, da der Senat den Arbeitgeberanteil der GKV übernimmt – wie das für andere Erwerbstätige üblich ist. Mittlerweile gibt es einige Länder, die sich diesem Modell der pauschalen Beihilfe angeschlossen haben. Zuletzt erfüllte das Land Baden-Württemberg die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB mit der Einführung der pauschalen Beihilfe ab dem 1. Januar 2023.
Mehr zur InitiativeDigitale Gewalt und Hatespeech sind im Internet weit verbreitet und treffen vor allem junge Menschen. So sind nach Angaben des rheinland-pfälzischen Familienministeriums 24 Prozent der deutschen Internetnutzenden und 37 Prozent der 14- bis 27-Jährigen schon einmal persönlich von Hass im Netz betroffen gewesen. Mit der Kampagne #ScrollNichtWeg werden zielgruppengerecht einerseits Betroffene im Alter von 14 bis 35 Jahren mit praktischen Ratschlägen und Ansprechadressen unterstützt und wird andererseits digitale Zivilcourage gestärkt und Wissen im Umgang mit Gewalt und Hass im Netz angeboten.
Mehr zur InitiativeDer Bundestag hat für Vereine die Möglichkeit eröffnet künftig hybride und rein digitale Mitgliederversammlungen einzuberufen. Für die Einberufung wird, sofern es keine entsprechende Satzungsregelung gibt, ein Beschluss der Mitglieder notwendig sein. Die rechtliche und technische Umsetzung stellt viele Ehrenamtliche vor Herausforderungen.
Mehr zur InitiativeAntrag nach § 76 Abs. 2 GOLT SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP
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