Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Parlament von Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden sein können. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb unsere parlamentarischen Initiativen. Dabei handelt es sich etwa um Anträge, Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe, die wir ins Plenum des Landtags einbringen. Wir stellen aber auch Berichtsanträge, um Themen in den Ausschüssen des Landtags diskutieren zu können. Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zeitnah nach ihrer Einreichung beim Landtag und begleitet durch eine kurze inhaltliche Beschreibung und Einordnung.
Berichtsantrag im Ausschuss
Ausstellung von Waffenscheinen an Werner Mauss
Mit unserem Berichtsantrag im Innenausschuss zu den Waffenscheinen von Werner Mauss bleiben wir an der CDU-Spendenaffäre dran und fragen einmal mehr kritisch nach. Wir wollen endlich wissen: Warum stellte CDU-Landrat Manfred Schnur persönlich einen Waffenschein für Werner Mauss aus, der zu diesem Zeitpunkt seit Jahren nicht mehr als Agent tätig war, und obwohl bislang nicht nachvollziehbar ist, aus welcher Gefährdungseinschätzung heraus der Waffenschein erteilt wurde? Gibt es darüber hinaus möglicherweise noch weitere Waffenscheine, die an Werner Mauss oder einen seiner Aliasnamen ausgegeben wurden?
Presseberichten zufolge erhielt Werner Mauss noch 2015 einen Waffenschein für zwei Revolver und eine Pistole ausgestellt. Dieser wurde durch den Landrat des Landkreises Cochem-Zell Manfred Schnur persönlich unterzeichnet.
Einführung einer Benachrichtigungspflicht über Einträge in SKB-Datenbanken
Seit dem Jahr 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“, die bei der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist und der Verhinderung von Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Fußballspielen, dienen soll. Als Verbunddatei werden im Rahmen des elektronischen Datenverbundes und des Informationsaustauschs zwischen Bund und Ländern von den Ländern gewonnene Daten in eigener Zuständigkeit dezentral und unmittelbar eingegeben und im System für alle Verbundteilnehmer zum Abruf bereitgehalten. Die sogenannten SKBDatenbanken werden als Arbeitsdateien der Länder lokal geführt. Auch in Rheinland-Pfalz existieren Arbeitsdateien der sogenannten szenekundigen Beamtinnen und Beamten, in denen bestimmte persönliche Daten wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit u. v. m. gespeichert werden. Die Betroffenen werden hierüber bislang nicht informiert.
Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Beamtinnen und Beamte werden durch ihre dienstliche Tätigkeit oder aufgrund ihrer beruflichen Stellung zunehmend Opfer von gewalttätigen Angriffen. Der ihnen daraus erwachsende Schmerzensgeldanspruch kann häufig wegen fehlender Liquidität des Schädigers nicht durchgesetzt werden. Die Dienstherren sollen daher die Möglichkeit erhalten, den betroffenen Beamtinnen und Beamten als Ausdruck der Anerkennung und der besonderen Fürsorge dadurch einen Ausgleich zu verschaffen, dass sie die Erfüllung eines titulierten Schmerzensgeldanspruchs übernehmen, wenn oder soweit die Vollstreckung beim Schädiger erfolglos geblieben und der Zahlungsausfall als erheblich anzusehen ist. Hierzu enthält der zwischen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Mai 2016 geschlossene Koalitionsvertrag eine entsprechende Absichtserklärung (Seite 98 Abs. 3). Zur Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer Ergänzung des Landesbeamtengesetzes. Nach einer weiteren Absichtserklärung im Koalitionsvertrag wird das Land als familienfreundlicher Arbeitgeber seine Behörden und Dienststellen beispielgebend weiterentwickeln. Insbesondere die Familienpflegezeit soll ein wegweisendes Instrument dafür sein (Seite 88 Abs. 1). Um die beamten- und richterrechtlichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu verbessern, sollen die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes und des Pflegezeitgesetzes, die unmittelbar nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des öffentlichen Dienstes weitgehend wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Dies erfordert Änderungen im Landesbeamtengesetz, im Landesrichtergesetz und im Landesbesoldungsgesetz.
Die Digitalisierung bietet auch für die öffentliche Verwaltung zahlreiche Vorteile. Daher ist die Einführung der elektronischen Akte im Koalitionsvertrag vereinbart. So soll schrittweise die E-Akte in der Landesverwaltung eingeführt werden.
Rechtsextremistische Aktivitäten und Straftaten in Rheinland-Pfalz von 2013 bis 2016
Rechtsextreme, Rechtsterroristinnen und rechte Gruppierungen haben nicht nur eine menschenverachtende Einstellung,sie schrecken auch nicht vor Straftaten zurück. So wurde bekannt, dass im Verlauf des Zuzugs von Geflüchteten in den vergangenen Jahren die Zahl der rechtsextrem motivierten Straftaten deutschlandweit erheblich angestiegen ist. Auch in Rheinland-Pfalz wurde von entsprechend erhöhten Zahlen von Straftaten berichtet.
Polizeieinsatz anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Mainz
Vom 2. bis 3. Oktober 2017 fanden die Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit in Mainz statt. Begleitet wurden diese, die auch ein großes Bürgerfest umfassten, von einem hohen Sicherheitsaufgebot. Hierbei handelte es sich um einen der größten Einsätze in der Geschichte der rheinland-pfälzischen Polizei mit mehreren tausend Einsatzkräften aus 14 Bundesländern.
In Rheinland-Pfalz waren bisher rund 8 Millionen Jodtabletten zentral in Alzey, Landau, Ludwigshafen und Saarburg für den Katastrophenfall eingelagert. Diese Tabletten sollen die Bevölkerung bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk vor Schädigungen der Schilddrüse schützen. Diese Versorgung ist auf eine dezentrale Lagerung umgestellt worden.
Presseberichten konnte entnommen werden, dass ein Mitglied einer der Identitären Bewegung nahestehenden Burschenschaft eine führende Tätigkeit in der Landtagsfraktion der AfD übernehmen wird.
Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie die günstigere Option: Der Dienstherr gewährt über die Beihilfe eine direkte Kostenbeteiligung an den Kosten einer Krankenbehandlung. Darüber hinaus gehende Kosten müssen über eine private Krankenversicherung versichert werden. Dieser Teilkostentarif wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht angeboten. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu, denn für Beamtinnen und Beamte ergibt sich gegenwärtig ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der GKV weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch aus den Beihilfevorschriften. Zudem müssen sie den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrages selber tragen.