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Initiative 15. Mai 2017 Berichtsantrag im Ausschuss

Meldung von Wildschäden

Die rechtliche Grundlage für die Meldung eines Wildschadens bildet das Landesjagdgesetz ab. Paragraph 43 schreibt vor, dass ein Anspruch auf Wild- und Jagdschäden binnen einer Woche gemeldet werden muss.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten, welche Erfahrungen sie mit dieser Regel bisher gemacht hat. Hier geht es zum GOLT Meldung von Wildschäden

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Kaiser-Friedrich-Straße 3
55116 Mainz
06131 / 208 3130
kontakt@gruene.landtag-rlp.de

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