Streit um Vereinheitlichung der Bahnsteighöhe an Haltestellen der Deutschen Bahn
Das Bundesverkehrsministerium will eine einheitliche Höhe der Bahnsteige von 0,76 Metern. Argumentiert wird mit der Regelhöhe aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Für Rheinland-Pfalz würde diese Vereinheitlichung jedoch ein Problem darstellen, weil viele Züge aus dem Nahverkehr bei dieser Höhe keine Barrierefreiheit bieten. Laut Bericht auf Antrag der Grünen-Landtagsfraktion im Verkehrsausschuss am 28. März 2017 hat das Land im Jahr 2006 mit der DB Station&Service AG ein Bahnsteigzielhöhenkonzept für alle SPNV-Strecken im Land vereinbart, welches je Strecke eine anzustrebende Bahnsteighöhe von entweder 0,55 m oder 0,76 m vorsieht. In den folgenden Jahren wurden entsprechend die Bahnsteige modernisiert, umgebaut und barrierefrei gestaltet, indem Bahnsteighöhe und Bodenhöhe des Fahrzeuges im Einstiegsbereich in etwa die gleiche Höhe über Schienenoberkante aufweisen. Gerade im ländlichen Raum seien die Bahnsteighöhen niedriger umgebaut worden, da dort vorher nur minimale Bahnsteighöhen vorhanden waren. Auf Hauptstrecken hingegen wurde in der Regel eine Bahnsteighöhe von 0,76 m verfolgt, da diese Strecken Teil von großen Knoten sind, die bereits seit Längerem eine derartige Bahnsteighöhe aufweisen.