Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Rheinland-Pfalz sichern
Die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz muss gesichert werden, weil der Hebammenhilfevertrag Beleghebammen belastet und damit die Arbeit in Kreißsälen gefährdet. Josef Winkler fordert deshalb, dass die Landesregierung weiter auf Bundesebene auf Anpassungen drängt, bevor der Vertrag am 1. November 2025 in Kraft tritt.