Schutz von Ezidinnen und Eziden aus humanitären Gründen in Rheinland-Pfalz: Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
Der Schutz von Ezidinnen und Eziden (Jesidinnen und Jesiden) in Rheinland-Pfalz verlangt nach Auffassung von Josef Winkler eine Aufnahmeanordnung aus humanitären Gründen. Für Überlebende des als Genozid anerkannten IS-Verbrechens dürfe es keine Rückkehr in große Gefahr und untragbare Zustände geben.